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Existenzgruendung Unternehmer im Büro

Existenzgründung als Nebentätigkeit oder in Vollzeit

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Der Weg in die Selbständigkeit – die Möglichkeiten im Nebenerwerb oder in Vollzeit

Viele Menschen möchten sich selbständig machen, möchten ein Produkt verkaufen oder eine Dienstleistung anbieten. Man kann diesen Schritt auf zweierlei Möglichkeiten verwirklichen, man übt die Existenzgründung als Nebentätigkeit oder in Vollzeit aus.

Welche steuerlichen Aspekte müssen bei einer Existenzgründung beachtet werden?
Dem Finanzamt ist es egal, welche Alternative Sie wählen. Sie müssen die Tätigkeit anmelden und den »Fragebogen zur steuerlichen Erfassung« ausfüllen. Nach einigen Tagen erhält man die Steuernummer und ist somit steuerlich erfasst.

Unabhängig davon, ob Sie die Existenzgründung als Nebentätigkeit oder in Vollzeit ausüben, muss Einkommensteuer gezahlt werden, wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Im Jahr 2019 lag der Grundfreibetrag bei 9.168 Euro. Wird man gemeinsam mit dem Ehegatten zur Einkommensteuer veranlagt, verdoppelt sich der Wert. Für die Ermittlung der Einkünfte werden alle Einnahmequellen herangezogen. Üben man die Existenzgründung als Nebentätigkeit aus, wird die gezahlte Lohnsteuer gegengerechnet.

Für die Umsatzsteuer sollte man prüfen, ob man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen kann. Liegt der Umsatz im vorangegangenen Jahr inklusive Umsatzsteuer unter 17.500 Euro und überschreitet er im laufenden Geschäftsjahr nicht die Grenze von 50.000 Euro, kann man beim Finanzamt den Antrag stellen. Dies hat die Folge, dass man keine Umsatzsteuer zahlen muss und keine Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abgeben muss. Aber man darf auch in den eigenen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Was ist bei einer Existenzgründung als Nebentätigkeit zu beachten?
Möchten man eine Existenzgründung als Nebentätigkeit ausüben, sollte man den Arbeitgeber informieren. Grundsätzlich kann dieser Ihnen keine Steine in den Weg legen. Man darf aber aufgrund der Nebentätigkeit die Pflichten als Arbeitnehmer nicht vernachlässigen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in einem Beitrag zu diesem Thema auf Themen Spezial. Es ist immer ratsam, sich vor einer Entscheidung ausreichend auch bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in der jeweiligen Region zu informieren. Diese bieten oft auch kostenlose Existensgründerseminare an, die man in Anspruch nehmen sollte.

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer IHK finden Sie unter nachfolgendem Link: https://www.ihk.de/
Die für Sie zuständige Handwerkskammer hier: https://www.handwerkskammer.de/

Bildquelle: Fotolia/Adobe Stock ID: 55844279 © contrastwerkstatt

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