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Die Rentenversicherung für Selbständige

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Gesetzliche Rentenversicherung für Selbständige – oder privat versichern
Wer selbständig tätig ist, sollte nicht nur für den Krankheitsfall die richtige Vorsorge treffen, sondern auch die richtige Rentenversicherung für Selbständige ist äußerst wichtig. Die Absicherung für Selbständige muss auch im Alter geregelt sein. Für einige Berufsfelder hat der Gesetzgeber eine Pflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige vorgesehen. Zu diesem Kreis gehören z.B. Freelancer oder Freiberufler, die nur für einen Auftraggeber tätig sind, Handwerker, Künstler, Publizisten, Schriftsteller und Journalisten.

Gesetzliche Rentenversicherung
Die Höhe des Beitrags zur Rentenversicherung für Selbständige bemisst sich nach dem Beitragssatz, der jährlich vom Bundesminister für Arbeit und Soziales festgelegt wird. Für das Jahr 2019 gilt ein Rentenversicherungsbeitrag von 18,6%. Die Rentenversicherung für Selbständige hat die ursprüngliche Aufgabe, den Lebensunterhalt des Versicherten nach Beendigung seines Berufslebens weiter zu gewährleisten. Darüber hinaus profitiert der Versicherte aber auch von Vorteilen, wenn er durch einen Unfall oder aus anderen Gründen daran gehindert ist, die Tätigkeit weiter auszuführen oder der Arbeit nicht mehr in dem erforderlichen Maße nachgehen kann.

Hat der Selbständige in die Rentenkasse eingezahlt, kann er nach Beendigung der selbständigen Tätigkeit seine Rentenansprüche geltend machen. Über den aktuellen Stand informiert die Deutsche Rentenversicherung ihre Versicherten einmal im Jahr. Kann der Selbständige nachweisen, dass er für die Betreuung seiner Kinder Zeit aufgewendet hat, wird der entsprechende Zeitraum auf dem Rentenkonto berücksichtigt.

Eine Alternative – die private Rentenversicherung z.B. Rürup
Als Rentenversicherung für Selbständige bietet sich auch der Abschluss einer Rürup Rente an. Neben den eigenen Beitragszahlungen profitiert der Selbständige von einem Zuschuss des Staates. Die Auszahlung der Rente erfolgt nach der Beendigung der selbständigen Tätigkeit in monatlichen Raten. Eine Auszahlung in einer Summe ist nicht möglich.

Mehr erfahren Sie zu diesem Thema in einem Beitrag auf Themen Spezial- Rentenversicherung für Selbständige

Bildquelle: Fotolia/Adobe Stock ID:58208549 © Budimir Jevtic

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