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Ab dem 1. Juli 2021 gilt ein neuer Mindestlohn

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Änderungen des Mindestlohnes gilt ab Juli 2021

Ab dem 1. Juli 2021 gilt ein neuer Mindestlohn. Das in Deutschland geltende Mindestlohngesetz (MiLoG) regelt die gesetzliche Verpflichtung über den jeweils zu zahlenden Mindestlohn. Dies gilt für alle Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Auslan und beinhaltet, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für jede geleistete Arbeitsstunde mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.

Der Mindestlohn gilt für alle geleisteten Arbeitstunden sowie ebenfalls bei zu vergütender Arbeitsverhinderung. Das bedeutet, dass der Mindestlohn nicht nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden gilt, sondern auch für alle anderen Zeiträume, in denen die Vergütung fortzuzahlen ist. Das kann beispielsweise im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen, während des Urlaubs oder bei sonstiger Arbeitsverhinderung der Fall sein. Der Mindestlohn gilt auch für Bereitschaftszeiten.

Höhe und Anpassungen des Mindestlohnes seit 2021

Seit dem 1. Januar 2021 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,50 Euro brutto pro Zeitstunde.
Die Erhöhrung ab dem 1. Juli 2021 führte zu einem Mindestlohn in Höhe von 9,60 Euro brutto pro Zeitstunde.

Ab 2022 sind weitere Anpassungen in einer Staffelung beschlossen. So gilt ab dem 01.01.2022 gilt ein Mindestlohn von 9,82 Euro brutto. In einer weiteren Erhöhung wird dann ab 01.07.2022 ein Mindestlohn von 10,45 Euro brutto pro Stunde gelten.

Der Mindestlohn ist innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für alle tätigen Arbeitnehmer*innen zu zahlen, unabhängig von der Art der Beschäftigung (befristete und unbefristete Beschäftigte, Beschäftigte in Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung [Minijobber], Aushilfen, Saisonarbeit, etc.) oder dem Sitz des Arbeitgebers.

Es gibt einige Ausnahmen, die für Arbeitnehmer, die nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes, § 22 MiLoG gelten. Hierzu finden Sie weitere Informationen auf der Website der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie dem Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Auch auf Themen Spezial finden Sie einen Beitrag mit weiteren Informationen zu diesem Thema.

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